Eine eigene bundesweite Förderung speziell für die Erstellung einer Firmenwebsite gibt es 2026 nicht mehr. Die früheren Zuschussprogramme go-digital und Digital Jetzt sind ausgelaufen, ohne dass der Bund einen direkten Nachfolger aufgelegt hat. Wer trotzdem einen Zuschuss zur Website sucht, findet ihn heute über die Digitalisierungsprogramme der Bundesländer, über Beratungsförderung oder über einen zinsgünstigen Kredit, je nachdem, wie das eigene Vorhaben zugeschnitten ist und in welchem Bundesland der Betrieb seinen Sitz hat. Ob du nach Website-Förderung, Homepage-Förderung oder Digitalisierungszuschuss suchst, gemeint sind dieselben Programme.

Warum go-digital und Digital Jetzt heute nicht mehr weiterhelfen

Beide Programme galten lange als erste Adresse, wenn ein Betrieb Zuschüsse für Website, Online-Shop oder digitale Markterschließung suchte. go-digital, ein Programm des Bundeswirtschaftsministeriums, förderte Beratungsleistungen mit bis zu 50 Prozent Zuschuss und einem Höchstbetrag von rund 16.500 Euro, zuletzt bis Ende 2024 verlängert. Digital Jetzt richtete sich an Investitionen in digitale Technologien mit Zuschüssen bis etwa 40 Prozent und einem Investitionsvolumen bis 50.000 Euro pro Vorhaben, lief aber bereits Ende 2023 aus. Das zugehörige Förderportal wurde im März 2026 endgültig abgeschaltet.

Für einen Handwerksbetrieb, der jetzt eine Website plant, bedeutet das: Beide Namen tauchen in älteren Blogartikeln und Google-Ergebnissen noch häufig auf, sind für einen neuen Antrag aber wertlos. Der Bund hat bewusst keinen direkten Nachfolger aufgelegt und verweist seit 2024 auf die Digitalisierungsprogramme der einzelnen Bundesländer.

Wo du 2026 tatsächlich fündig wirst: die Länderprogramme

Der zentrale Einstiegspunkt ist die Förderdatenbank des Bundes. Dort lässt sich nach Bundesland, Förderart und Thema filtern, und die Ergebnisse sind deutlich aktueller als die meisten Ratgeberartikel, weil die Datenbank direkt von den Förderstellen gepflegt wird.

Wie ein Landesprogramm konkret aussieht, zeigt Bayern als Beispiel: Der Digitalbonus Bayern fördert Digitalisierungsvorhaben kleiner Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten in zwei Varianten. Der Digitalbonus Standard deckt bis zu 7.500 Euro bei einer Förderquote von 50 Prozent der Kosten, der Digitalbonus Plus geht für Vorhaben mit höherem Innovationsgehalt bis auf 30.000 Euro. Der Antrag läuft online über ein ELSTER-Unternehmenskonto, das Programm ist bis Ende 2027 angelegt, allerdings wird monatlich nur ein begrenztes Kontingent freigegeben.

Vergleichbare Programme gibt es unter anderen Namen in fast allen übrigen Bundesländern, etwa als Innovationsgutschein, Digitalisierungsprämie oder Digitalbonus mit Landesnamen. Die Fördersätze bewegen sich meist zwischen 20 und 50 Prozent der förderfähigen Kosten, die Höchstbeträge liegen je nach Land und Programmvariante im niedrigen bis mittleren fünfstelligen Bereich. Die genauen Zahlen ändern sich jedoch mit jedem neuen Förderjahr und teilweise sogar unterjährig, wenn ein Kontingent ausgeschöpft ist. Statt sich auf eine Liste mit Beträgen aus diesem oder einem anderen Artikel zu verlassen, lohnt sich vor jedem neuen Projekt ein aktueller Blick in die Förderdatenbank oder direkt bei der Landesförderbank des eigenen Sitzbundeslands.

Ein Punkt gilt dabei praktisch überall gleich: Der Antrag muss bewilligt sein, bevor du die Agentur oder den Dienstleister beauftragst, sonst gilt das Vorhaben als vorzeitig begonnen und fällt aus der Förderung heraus. Ein zweiter Punkt betrifft die Art der Kosten. Gefördert wird in der Regel die externe Leistung, also Konzeption, Design und Programmierung durch einen Dienstleister. Laufende Kosten wie Hosting, Domain oder ein monatliches Website-Abo fallen bei den meisten Landesprogrammen aus dem Förderrahmen heraus, ebenso Eigenleistung, die ein Inhaber oder eine Mitarbeiterin selbst erbringt. Wer ein Angebot einholt, sollte deshalb früh klären, welcher Teil der Rechnung als Investition zählt und welcher als laufender Betrieb.

Beratung statt Zuschuss: BAFA und Mittelstand-Digital Zentren

Nicht jede Unterstützung kommt als direkter Zuschuss zur Programmierung. Die BAFA-Beratungsförderung für KMU übernimmt bis zu 80 Prozent der Kosten für eine Unternehmensberatung, etwa zur Digitalisierungs- oder Online-Strategie. Das zahlt nicht die eigentliche Website, hilft aber, das Vorhaben so zu konzipieren, dass es später bei einem Landesprogramm als förderfähiges Digitalisierungsprojekt durchgeht statt als reine Visitenkarte im Netz.

Die Mittelstand-Digital Zentren Handwerk bieten kostenlose Beratung, Workshops und Praxisbeispiele über die Handwerkskammern an. Direkte Investitionszuschüsse gibt es dort nicht, aber Unterstützung bei der Auswahl des passenden Förderprogramms und bei der Formulierung des Antrags, was gerade bei kleineren Betrieben ohne eigene Verwaltungsabteilung viel Zeit spart.

Kredit statt Zuschuss: der ERP-Digitalisierungskredit der KfW

Wenn kein passendes Landesprogramm greift oder das Kontingent für dieses Jahr bereits ausgeschöpft ist, bleibt der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit der KfW als zinsgünstige Finanzierung. Er deckt Digitalisierungsinvestitionen wie Software, Hardware und externe Dienstleistungen ab, wozu auch eine neue Website zählen kann, wenn sie Teil eines größeren Digitalisierungsvorhabens ist. Der Antrag läuft über die Hausbank, nicht direkt bei der KfW, und setzt üblicherweise einen kurzen Investitionsplan voraus.

Zusätzliche Anlaufstellen vor Ort

Neben den großen Landesprogrammen lohnt sich ein Blick auf zwei weitere Quellen, die in Ratgebern oft untergehen. Viele Handwerkskammern haben eigene, kleinere Digitalisierungszuschüsse oder Gutscheinaktionen, die parallel zum Landesprogramm laufen und teilweise weniger Vorlaufzeit brauchen als ein klassischer Förderantrag. Und in einigen Städten und Landkreisen fördert die kommunale Wirtschaftsförderung Digitalisierungsvorhaben ansässiger Betriebe zusätzlich, oft mit kleineren Summen, aber unbürokratischerem Antragsweg als bei einer Landesförderbank. Ein kurzer Anruf bei der eigenen Kammer oder der örtlichen Wirtschaftsförderung, bevor du dich auf ein einzelnes Landesprogramm festlegst, kostet wenig Zeit und deckt oft eine Option auf, die in keiner bundesweiten Übersicht auftaucht.

Ein Teil der Landesprogramme wird außerdem über EU-Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) mitfinanziert. Für den antragstellenden Betrieb ändert das am Verfahren selbst wenig, es bedeutet aber, dass sich Budget und Laufzeit eines Programms auch nach EU-Förderperioden richten und ein Programm entsprechend enden oder neu aufgelegt werden kann, ohne dass das Land selbst die Entscheidung trifft. Auch das ist ein Grund, warum ein aktueller Blick in die Förderdatenbank verlässlicher ist als eine gespeicherte Liste von Programmen.

Die vier Förderwege im Überblick

FörderwegWas gefördert wirdWo du beantragst
Landesprogramm (z. B. Digitalbonus)Website als Teil eines Digitalisierungsvorhabens, meist 30 bis 50 % ZuschussLandesförderbank, vor Auftragsvergabe
BAFA-BeratungsförderungKonzept- und Beratungsleistung vor dem eigentlichen ProjektBAFA, vor Beratungsbeginn
Mittelstand-Digital Zentrum HandwerkKostenlose Beratung, keine direkten ZuschüsseHandwerkskammer vor Ort
ERP-Digitalisierungskredit (KfW)Zinsgünstige Finanzierung statt ZuschussHausbank

So gehst du vor, wenn du eine Website planen und Förderung nutzen willst

  1. Bundesland in der Förderdatenbank des Bundes filtern, bevor du ein Angebot einholst, denn Fristen und Kontingente unterscheiden sich stark.
  2. Antragsfristen und monatliche Kontingente prüfen. Viele Landesprogramme wie der Digitalbonus geben nur ein begrenztes Budget pro Monat frei.
  3. Erst nach Bewilligung den Auftrag an Agentur oder Dienstleister erteilen. Eine Anzahlung oder Unterschrift vor der Bewilligung kostet die Förderfähigkeit.
  4. Das Vorhaben als Digitalisierungsprojekt formulieren, nicht nur als neue Homepage. Online-Terminbuchung, ein Kundenportal oder digitalisierte Angebotsprozesse zählen bei den meisten Förderrichtlinien deutlich mehr als eine reine Visitenkarten-Website.
  5. Bei Unsicherheit die kostenlose Erstberatung bei Handwerkskammer oder Mittelstand-Digital Zentrum nutzen, bevor du einen Antrag stellst.

Wer die Wartezeit auf eine Bewilligung nicht einplanen kann oder in einem Bundesland ohne passendes Programm sitzt, für den bleibt eine kalkulierbare Alternative ohne Antragsverfahren: das Website-Abo von Mr.Site deckt Erstellung und laufende Betreuung über eine feste monatliche Rate ab, unabhängig von Förderzyklen und Kontingenten der Länder. Was ein Betrieb ohne Zuschuss realistisch einplanen muss, zeigt der Artikel Was kostet eine Website für Handwerker; die branchenübergreifenden Preismodelle im Vergleich stehen auf der Seite Was kostet eine Website. Wie lange ein Projekt bis zum Livegang dauert, unabhängig davon, ob eine Förderung mit im Spiel ist, steht im Artikel Wie lange dauert Website-Erstellung. Betriebe, die sich noch nicht zwischen Zuschussantrag und Sofortstart entschieden haben, wägen beides am besten parallel ab: Der Antrag kostet vor allem Zeit, das Abo kostet ab dem ersten Monat eine feste Rate, dafür ohne Wartezeit auf eine Bewilligung.