Barrierefreiheit
Barrierefreie Website: bedienbar für alle, die dich beauftragen wollen.
Eine barrierefreie Website lässt sich ohne Maus bedienen, hält ausreichende Farbkontraste ein, beschriftet jedes Formularfeld sichtbar und beschreibt Bilder im Alternativtext. Bezugsrahmen ist WCAG 2.1 Level AA. Bei Mr.Site gehören Kontraste, Formularstruktur und Alternativtexte zum Aufbau jeder Seite, im Website-Abo ab 179 Euro netto im Monat, ohne Einrichtungsgebühr.
Gilt die Pflicht überhaupt für deinen Betrieb?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025. Es greift bei Websites, über die Verbraucher direkt einen Vertrag abschließen können, also bei Shop, Bestellstrecke oder verbindlicher Online-Buchung. Ausschlaggebend ist die Funktion deiner Seite, nicht deine Branche. Drei Fragen ordnen deinen Fall grob ein.
Erstens: Kann jemand auf deiner Website online buchen, bestellen oder kaufen, statt nur eine unverbindliche Anfrage zu stellen? Lautet die Antwort Nein, spricht viel dafür, dass die Pflicht dich nicht trifft. Eine Präsentationsseite mit Leistungsübersicht und Kontaktformular fällt nach der aktuellen fachlichen Auslegung nicht in den Anwendungsbereich.
Zweitens, falls die erste Antwort Ja lautet: Hat dein Betrieb weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme? Beide Kriterien zusammen ergeben die Kleinstunternehmen-Ausnahme für Dienstleister. Ein kleiner Betrieb mit hohem Umsatz fällt ebenso wenig darunter wie ein umsatzschwacher Betrieb mit vielen Beschäftigten.
Drittens: Verkaufst du über dieselbe Website auch Produkte, etwa Ersatzteile oder Zubehör? Für diesen Teil zählt die Kleinstunternehmen-Ausnahme nicht, selbst wenn dein Betrieb insgesamt klein ist.
Diese drei Fragen ersetzen keine rechtliche Prüfung im Einzelfall, sie geben eine erste Orientierung. Fristen, Bußgeldrahmen und Zuständigkeiten stehen ausführlich im Magazin: Barrierefreie Website Pflicht: Was das BFSG für Handwerksbetriebe bedeutet.
Was eine barrierefreie Website ausmacht
Der fachliche Bezugsrahmen heißt WCAG 2.1 Level AA. Die europäische Norm EN 301 549, aus der das BFSG seine technischen Anforderungen zieht, entspricht ihr inhaltlich weitgehend. Der praktische Vorteil dieser Kriterien liegt darin, dass sie messbar sind: Ein Kontrastverhältnis von 4,5:1 ist erreicht oder eben nicht, und ob sich ein Formular mit der Tab-Taste ausfüllen lässt, zeigt ein Test von zwei Minuten. Über Geschmack muss dabei niemand streiten. Die folgende Übersicht nennt die Punkte, die in der Praxis den größten Teil der Wirkung tragen.
| Kriterium | Was das auf deiner Seite bedeutet |
|---|---|
| Farbkontrast | Text zu Hintergrund mindestens 4,5:1. Hellgraue Schrift auf weißem Grund fällt bei dieser Messung regelmäßig durch |
| Tastaturbedienung | Menü, Links, Eingabefelder und Absenden-Knopf sind mit der Tab-Taste erreichbar, ohne dass der Fokus hängen bleibt |
| Sichtbarer Fokus | Das gerade angesteuerte Element trägt eine deutliche Umrandung. Manche Gestaltungen blenden sie aus optischen Gründen aus |
| Alternativtexte | Bedeutungstragende Bilder bekommen einen beschreibenden Satz, rein dekorative einen leeren Alternativtext |
| Formularbeschriftung | Jedes Feld hat ein sichtbares, programmatisch verknüpftes Label außerhalb des Eingabefelds, keinen reinen Platzhaltertext |
| Überschriftenstruktur | H1 bis H3 folgen einer logischen Reihenfolge, ohne übersprungene Ebene |
| Skalierbarkeit | Der Text lässt sich auf 200 Prozent vergrößern, ohne dass Inhalte abgeschnitten werden |
Fehlermeldungen gehören zur Formularbeschriftung dazu: Wer ein Pflichtfeld übersehen hat, braucht einen Satz, der das Feld benennt und den Grund nennt. Ein rot aufleuchtender Rahmen allein sagt einem Screenreader nichts.
Mehrere dieser Punkte zahlen zusätzlich auf deine Auffindbarkeit ein. Alternativtexte und eine saubere Überschriftenstruktur sind auch Bausteine der Suchmaschinen-Arbeit, weil Google und die KI-Antwortmaschinen dieselben Signale lesen. Wie das zusammenhängt, steht auf der Seite zur laufenden Website-Betreuung.
Warum sich das auch ohne Pflicht rechnet
Im Handwerk und im lokalen Gewerbe ist die Kundschaft im Schnitt älter als in vielen anderen Branchen, und mit dem Alter nehmen Seh- und Feinmotorikeinschränkungen zu. Ein Kontaktformular, das nur mit der Maus funktioniert, oder hellgrauer Text auf weißem Grund kostet dann Anfragen, unabhängig von jeder gesetzlichen Einordnung.
Dazu kommt die Lage, in der deine Seite tatsächlich geöffnet wird: unterwegs, auf einem Telefon, bei Tageslicht, oft mit einer Hand. Große Bedienflächen, klare Beschriftungen und starke Kontraste sind dort für jeden Besucher ein Gewinn, nicht nur für Menschen mit einer Einschränkung. Die Vorlesefunktionen von iOS und Android arbeiten außerdem mit denselben Alternativtexten und Formularbeschriftungen wie ein Screenreader.
Und deine Lage kann sich ändern, ohne dass sich das Gesetz ändert. Sobald du eine Online-Terminbuchung oder einen Ersatzteil-Shop live schaltest, kann deine Website in den Anwendungsbereich des BFSG rutschen, auch wenn sie heute klar davor liegt. Wer von Anfang an sauber baut, spart sich die Nachrüstung unter Zeitdruck.
Nachrüsten oder neu bauen?
Ob sich eine bestehende Seite nachrüsten lässt, entscheidet ihre Grundlage. Sitzt das Problem in Kontrastwerten, fehlenden Alternativtexten und Formularbeschriftungen, ist das Arbeit an den Inhalten und an wenigen Zeilen Gestaltung. Steckt es in der Vorlage selbst, also in einem Theme, das den Tastaturfokus ausblendet, das Menü nur per Maus öffnet und die Beschriftung in den Platzhalter legt, arbeitest du gegen fremden Code an, und das nächste Update kann die Reparatur wieder aufheben.
Wir bauen Bestandsseiten deshalb meistens in unserem System neu auf. Deine Texte und Bilder ziehen mit um, deine Domain bleibt deine, der Neuaufbau ist im Abo enthalten. Während des Wechsels bleibt deine bisherige Website erreichbar, die neue geht erst live, wenn sie fertig ist und du sie gesehen hast.
Was bei Mr.Site enthalten ist
Barrierearmes Bauen läuft bei uns als Teil des Website-Abos, ohne eigenen Vertrag und ohne Aufpreis. Was in den Paketen steckt:
- Deine komplette Website, von uns gebaut und betrieben. Im Paket Start bis zu 5 Seiten für 179 Euro netto im Monat, im Paket Business bis zu 12 Seiten für 299 Euro. Einrichtung 0 Euro, keine Mindestlaufzeit, jederzeit zum Monatsende kündbar.
- Kontraste, Formularstruktur und Alternativtexte. Die berücksichtigen wir beim Aufbau jeder neuen Seite, statt sie später nachzutragen.
- Mobiloptimierung, Hosting, SSL und Updates. In jedem Paket enthalten. Deine Seite läuft auf statisch gebautem Markup, an dem sich Kontraste, Beschriftungen und Struktur direkt ändern lassen, ohne gegen eine fremde Vorlage zu arbeiten.
- Änderungen innerhalb von 48 Stunden. Fällt dir später etwas auf, genügt eine E-Mail: 2 Änderungswünsche pro Monat im Paket Start, 4 in Business und Business + Werbung, jeder weitere für 49 Euro.
- SEO- und GEO-Optimierung. Gehört in jedes Paket. Ein Teil dieser Arbeit, etwa Alternativtexte und Überschriftenstruktur, deckt beide Ziele gleichzeitig ab.
- Du siehst deine Website fertig, bevor du zahlst.
Ob deine Website unter die gesetzliche Pflicht fällt, bleibt eine Rechtsfrage. Diese Einordnung klärst du im Zweifel mit deiner Handwerkskammer oder einer spezialisierten Rechtsberatung. Wir kümmern uns um den technischen Teil, also um Kontraste, Struktur und Formulare deiner Seite.
Häufige Fragen
Barrierefreiheit, kurz beantwortet.
01 Muss meine Website barrierefrei sein?
Das hängt an ihrer Funktion, nicht an deiner Branche. Das BFSG greift bei Websites, über die Verbraucher direkt einen Vertrag abschließen können, etwa im Shop oder über eine verbindliche Online-Buchung. Eine Seite, die Leistungen zeigt und ein Kontaktformular für eine unverbindliche Anfrage anbietet, fällt nach der aktuellen fachlichen Auslegung nicht darunter. Für kleine Dienstleister mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme kommt zusätzlich die Kleinstunternehmen-Ausnahme infrage. Für den Verkauf von Produkten gilt diese Ausnahme nicht.
02 Was kostet eine barrierefreie Website?
Eine pauschale Zahl gibt es nicht, weil der Aufwand von der Ausgangslage abhängt: Zahl der Seiten und Bilder, Zustand der Vorlage bei Kontrasten und Tastaturbedienung, Komplexität der Formulare. Am günstigsten wird es, wenn Barrierefreiheit beim Aufbau mitläuft statt später nachgerüstet zu werden. Bei uns gehören Kontraste, Formularstruktur und Alternativtexte zum Aufbau jeder Seite, und der Aufbau steckt im Website-Abo: 179 Euro netto im Monat im Paket Start mit bis zu 5 Seiten, 299 Euro im Paket Business mit bis zu 12 Seiten, 499 Euro im Paket Business + Werbung. Einrichtung 0 Euro, monatlich kündbar.
03 Bestehende Website nachrüsten oder neu bauen?
Wenn nur Alternativtexte, Kontrastwerte und Formularbeschriftungen fehlen, ist das Nachrüsten überschaubar. Sitzt das Problem in der Vorlage selbst, etwa bei einem Theme, das den Tastaturfokus ausblendet oder das Menü nur per Maus öffnet, arbeitest du gegen fremden Code, und das nächste Update kann die Reparatur wieder aufheben. Wir bauen Bestandsseiten deshalb meistens in unserem System neu auf. Der Neuaufbau ist im Abo enthalten, deine Texte und Bilder ziehen mit um, deine Domain bleibt deine.
04 Welche WCAG-Stufe ist gemeint?
Level AA der WCAG 2.1. Darauf verweist die europäische Norm EN 301 549, die dem BFSG die technischen Anforderungen liefert. Level A deckt nur die Grundlagen ab, Level AAA geht deutlich weiter und ist für eine Unternehmenswebsite unüblich. Praktisch bedeutet AA ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 für Fließtext, vollständige Tastaturbedienbarkeit, Alternativtexte für bedeutungstragende Bilder, programmatisch verknüpfte Formularbeschriftungen und Text, der sich auf 200 Prozent vergrößern lässt.
05 Was passiert bei einer Beschwerde?
Zuständig sind die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer. Sie prüfen stichprobenartig oder aufgrund einer Beschwerde und fordern in der Praxis zunächst zur Nachbesserung mit Frist auf. Erst danach kommen Bußgelder in Betracht, die das Gesetz mit bis zu 100.000 Euro ansetzt, gestaffelt nach Art und Schwere des Verstoßes. Das gilt dort, wo die Pflicht überhaupt greift. Ob dein Betrieb dazugehört, klärst du im Zweifel mit deiner Handwerkskammer oder einer spezialisierten Rechtsberatung.