Ein Website-Anbieter-Wechsel gelingt in vier Schritten: Vertrag und Kündigungsfrist prüfen, Domain per AuthInfo-Code zum neuen Anbieter übertragen, Inhalte und Kundendaten sichern, zum Schluss DNS und E-Mail ohne Unterbrechung umstellen. Wer diese Reihenfolge einhält, verliert weder die Domain noch das bisherige Google-Ranking. Die häufigste Ursache für Ärger ist nicht der Wechsel selbst, sondern eine übersehene Kündigungsfrist oder eine Domain, die noch beim alten Anbieter gesperrt ist.
Wann sich ein Anbieterwechsel lohnt
Drei Anlässe kommen bei Handwerks- und Gewerbebetrieben am häufigsten vor. Der Baukasten-Vertrag wird jedes Jahr teurer, ohne dass sich am Funktionsumfang etwas ändert. Die Agentur, die die Website einmal gebaut hat, reagiert auf Änderungswünsche nur noch langsam oder ist inzwischen unerreichbar. Oder die Website läuft technisch veraltet, etwa noch auf einem alten Baukasten ohne vernünftige mobile Darstellung, während der Betrieb längst mehr Anfragen über das Handy als über den Desktop bekommt. In allen drei Fällen lohnt sich der Wechsel meist schon dann, wenn die jährlichen Kosten beim neuen Anbieter die einmaligen Umzugskosten innerhalb von ein bis zwei Jahren wieder hereinholen.
Vertrag prüfen: Laufzeiten und Kündigungsfristen
Vor dem ersten technischen Schritt steht ein Blick in den bestehenden Vertrag. Homepage-Baukästen laufen in Deutschland meist mit einer Mindestlaufzeit von zwölf Monaten und einer Kündigungsfrist von vier Wochen bis drei Monaten zum Laufzeitende, danach verlängern sich viele Verträge automatisch um weitere Monate. Agentur-Verträge mit eigenem Hosting streuen stärker: Manche sind monatlich mit vier Wochen Frist kündbar, andere binden für zwölf bis vierundzwanzig Monate mit Kündigungsfristen zwischen zwei Wochen und drei Monaten zum Quartals- oder Vertragsende. Bei Verträgen, die rechtlich stark einem Mietverhältnis ähneln, können in Einzelfällen auch deutlich längere Fristen gelten. Die genaue Zahl steht ausschließlich in Ihrem eigenen Vertrag oder den AGB des Anbieters, verlassen Sie sich nicht auf Richtwerte aus dem Netz. Kündigen Sie schriftlich und fordern Sie eine Bestätigung des Kündigungstermins an, das schützt vor einer versehentlichen automatischen Verlängerung.
| Vertragstyp | Übliche Mindestlaufzeit | Übliche Kündigungsfrist |
|---|---|---|
| Homepage-Baukasten (Endkunden-Tarif) | 12 Monate | 4 Wochen bis 3 Monate zum Laufzeitende |
| Agentur-Hosting mit Betreuung | 12 bis 24 Monate | 2 Wochen bis 3 Monate, teils zum Quartalsende |
| Kostenloser Baukasten ohne Vertragsbindung | keine feste Laufzeit | jederzeit kündbar, Anbieterseite oft 2 Wochen |
Doppelte Kosten in der Übergangszeit lassen sich kaum vermeiden: Solange die alte Website noch läuft, während die neue schon aufgebaut wird, zahlen Sie kurzzeitig für beide. Planen Sie diese Wochen fest in Ihr Budget ein, statt den alten Vertrag vorschnell zu kündigen, bevor die neue Website tatsächlich startklar ist und alle Inhalte übernommen wurden.
E-Mail beim Wechsel nicht verlieren
Viele Betriebe nutzen ein E-Mail-Postfach unter der eigenen Domain, das beim reinen Website-Wechsel leicht übersehen wird, weil es technisch getrennt von der Website läuft, aber über dieselben DNS-Einträge gesteuert wird. Notieren Sie vor jeder Änderung die aktuellen MX-Einträge und die IMAP-Zugangsdaten, damit ein neues Postfach dieselbe Struktur übernehmen kann. Sichern Sie bestehende E-Mails vorab per IMAP-Export oder Weiterleitung, falls das alte Postfach nach Vertragsende sofort gelöscht wird. Am sichersten ist eine Übergangsphase von ein bis zwei Wochen, in der beide Postfächer parallel abrufbar bleiben, bevor der MX-Eintrag endgültig auf den neuen Anbieter zeigt. So geht keine Kundenanfrage verloren, nur weil eine E-Mail genau in der Umstellungswoche eintrifft.
Typische Fehler beim Anbieterwechsel
- Kündigung ohne Blick auf die Frist. Die Kündigung geht eine Woche zu spät raus, der Vertrag verlängert sich automatisch um Monate, und der doppelte Kostenzeitraum wird länger als geplant.
- AuthInfo-Code zu spät angefordert. Manche Anbieter brauchen für die Herausgabe mehrere Werktage, wer erst am geplanten Umzugstag danach fragt, verliert wertvolle Zeit.
- Kontaktdaten der Domain kurz vor dem Wechsel geändert. Das löst bei internationalen Domains die 60-Tage-Sperrfrist aus und blockiert den Transfer, obwohl der Vertrag längst gekündigt ist.
- E-Mail-Postfächer vergessen. Die neue Website läuft, aber niemand hat an die MX-Einträge gedacht, Kundenanfragen kommen tagelang nicht mehr an.
- Alte Adressen ohne Weiterleitung stehen lassen. Gespeicherte Lesezeichen, Branchenverzeichnisse und Backlinks zeigen weiter auf tote Seiten, statt auf die neue Website umgeleitet zu werden.
Domain und DNS: was beim Umzug technisch passiert
Die Domain ist der wertvollste Teil einer Website, weil sie bereits bei Google, im Google-Unternehmensprofil, in Branchenverzeichnissen und auf gedrucktem Material verankert ist. Für den Wechsel zu einem neuen Anbieter braucht der neue Provider einen AuthInfo-Code, ein Passwort für genau diese eine Domain, das der bisherige Anbieter oder direkt die zuständige Vergabestelle ausstellt. Bei .de-Domains läuft das über die DENIC: Der neue Anbieter fordert die AuthInfo an, Sie geben sie frei, danach übernimmt DENIC den Wechsel technisch. Bei internationalen Domains wie .com gilt ein vergleichbares Verfahren nach den Regeln der Vergabestelle ICANN, inklusive einer Sperrfrist von 60 Tagen nach einer Neuregistrierung, einem vorherigen Wechsel oder einer Änderung der Inhaberdaten. Ändern Sie deshalb die Kontaktdaten der Domain nicht kurz vor dem Wechsel, sonst blockiert diese Sperrfrist den Umzug unnötig. Fordern Sie den AuthInfo-Code frühzeitig an, viele Anbieter müssen ihn innerhalb weniger Werktage herausgeben, in der Praxis dauert es aber je nach Support-Auslastung auch mal länger.
Inhalte und Kundendaten mitnehmen
Was beim alten Anbieter an Inhalten liegt, teilt sich in zwei Gruppen mit unterschiedlicher Rechtslage. Personenbezogene Daten, etwa Kundenkonten, Newsletter-Verteiler oder gespeicherte Kontaktanfragen, fallen unter Art. 20 DSGVO. Dieses Recht auf Datenübertragbarkeit verpflichtet den bisherigen Anbieter, diese Daten in einem strukturierten, gängigen Format herauszugeben, wenn die Verarbeitung auf einem Vertrag oder einer Einwilligung beruht. Texte, Bilder und Layouts ohne Personenbezug fallen dagegen nicht unter Art. 20 DSGVO, hier entscheidet allein der Vertrag mit dem alten Anbieter, wem die Inhalte gehören und ob sie in einem verwendbaren Format herausgegeben werden. Bei Baukasten-Systemen mit geschlossenem Format ist ein Eins-zu-eins-Export oft technisch gar nicht möglich, dann bleibt nur, die wichtigsten Texte und Bilder manuell zu sichern, bevor der alte Zugang endet.
Der Umzug ohne Ausfallzeit: die richtige Reihenfolge
- Kündigungsfrist ermitteln und schriftlich kündigen, Bestätigung einfordern.
- Neuen Anbieter beauftragen, Inhalte und Bilder vom alten System sichern.
- AuthInfo-Code beim alten Anbieter anfordern, sobald der neue Anbieter startklar ist.
- Neue Website beim neuen Anbieter fertigstellen und intern testen, solange die alte Adresse noch live ist.
- DNS-Einträge für E-Mail-Postfächer vorher notieren, damit beim Umzug kein Postfach ausfällt.
- Domain übertragen und DNS umstellen, dabei möglichst außerhalb der Geschäftszeiten.
- Alte Adressen, die es beim neuen Anbieter nicht mehr gibt, per 301-Weiterleitung auf die passende neue Seite umleiten.
Schritt sechs und sieben laufen am saubersten zusammen, weil eine fehlende Weiterleitung sofort auffällt, sobald die neue Website live geht.
Was danach passiert: Ranking und Bewertungen
Bleibt die Domain gleich, ändert sich für Google zunächst nichts, das Ranking bleibt in aller Regel stabil. Ziehen Sie zusätzlich auf eine neue Domain um, entscheidet die technische Umsetzung der 301-Weiterleitungen darüber, wie viel von der bisherigen Sichtbarkeit erhalten bleibt. Google-Bewertungen und das Google-Unternehmensprofil sind vom Website-Anbieter unabhängig, sie bleiben beim Wechsel unberührt, solange Sie in der Profilverwaltung nicht versehentlich eine falsche neue Website-Adresse hinterlegen. Prüfen Sie nach dem Umzug trotzdem, ob das Profil noch auf die richtige Zielseite zeigt.
Ob sich ein kompletter Neuaufbau statt eines reinen Anbieterwechsels lohnt, hängt vom Zustand der bestehenden Inhalte ab, dazu mehr im Artikel Website-Relaunch oder Neuaufbau. Mr.Site betreut mehrere hundert Unternehmens-Websites und übernimmt Domain-Umzug, Inhaltssicherung und DNS-Umstellung als Teil der Website-Betreuung, damit der Wechsel ohne Ausfallzeit für Kunden und Mitarbeitende abläuft.